Das vierte Buch Mose
Kapitel 30
30:1
[30:2] Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder
Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
30:2
[30:3] Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid
schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht
aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist
ausgegangen.
30:3
[30:4] Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich
verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
30:4
[30:5] und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre
Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all
ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt
hat.
30:5
[30:6] Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört,
so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele
gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr
gewehrt hat.
30:6
[30:7] Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf
sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über
ihre Seele,
30:7
[30:8] und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages,
wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf
ihre Seele genommen hat.
30:8
[30:9] Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört,
so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis,
das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der
HERR wird ihr gnädig sein.
30:9
[30:10] Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles
Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
30:10
[30:11] Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit
einem Eide verbindet über ihre Seele,
30:11
[30:12] und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es
nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie
auflegt ihrer Seele.
30:12
[30:13] Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört,
so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie
gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr
Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
30:13
[30:14] Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu
kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
30:14
[30:15] wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so
bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf
sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;
30:15
[30:16] wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so
soll er ihre Missetat tragen.
30:16
[30:17] Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose
geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter,
solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
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