Das vierte Buch Mose
Kapitel 29
29:1
Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig
heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da
tun-es ist euer Drommetentag-
29:2
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen
jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
29:3
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt,
zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29:4
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
29:5
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-
29:6
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und
außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit
seinem Trankopfer, wie es recht ist -,zum süßen Geruch. Das ist
ein Opfer dem HERRN.
29:7
Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig
heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und
keine Arbeit da tun,
29:8
sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen
jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
29:9
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl
gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29:10
und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;
29:11
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der
Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und
mit ihrem Trankopfer.
29:12
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig
heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an
dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
29:13
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen
Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn
jährige Lämmer ohne Fehl;
29:14
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl
gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu
einem Widder,
29:15
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
29:16
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29:17
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn
jährige Lämmer ohne Fehl;
29:18
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:19
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:20
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
29:21
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:22
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:23
Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
29:24
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:25
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:26
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
29:27
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:28
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:29
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
29:30
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:31
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:32
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn
jährige Lämmer ohne Fehl;
29:33
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:34
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:35
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine
Dienstarbeit sollt ihr da tun
29:36
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem
HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne
Fehl;
29:37
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den
Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
29:38
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29:39
Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem,
was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern,
Trankopfern und Dankopfern.
29:40
[30:1] Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der
HERR geboten hatte.
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