Das dritte Buch Mose
Kapitel 15
15:1
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
15:2
Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein
Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
15:3
Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch
eitert oder verstopft ist.
15:4
Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt,
wird unrein werden.
15:5
Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen
und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
15:6
Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf
den Abend.
15:7
Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und
sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
15:8
Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll
seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein
bis auf den Abend.
15:9
Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
15:10
Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat,
der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt,
der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und
unrein sein bis auf den Abend.
15:11
Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll
seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein
bis auf den Abend.
15:12
Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen;
aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
15:13
Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben
Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider
waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er
rein.
15:14
Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge
Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des
Stifts und dem Priester geben.
15:15
Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der
andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN
seines Flusses halben.
15:16
Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein
ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den
Abend.
15:17
Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen
befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf
den Abend.
15:18
Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit
Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
15:19
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben
Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein
sein bis auf den Abend.
15:20
Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und
worauf sie sitzt, wird unrein sein.
15:21
Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen
und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
15:22
Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll
seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein
bis auf den Abend.
15:23
Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen
ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den
Abend.
15:24
Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit
an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf
dem er gelegen hat wird unrein sein.
15:25
Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu
ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie
unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit,
so soll sie auch da unrein sein.
15:26
Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes,
soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles,
worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer
gewöhnlichen Zeit.
15:27
Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf
den Abend.
15:28
Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage
zählen; darnach soll sie rein sein.
15:29
Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei
junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der
Hütte des Stifts.
15:30
Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus
der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über
den Fluß ihrer Unreinigkeit.
15:31
So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer
Unreinigkeit, wenn
sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
15:32
Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der
Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
15:33
und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß
hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen
liegt.
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