Das dritte Buch Mose
Kapitel 13
13:1
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
13:2
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas
auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein
Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum
Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den
Priestern.
13:3
Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches
sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an
dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so
ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und
für unrein urteilen.
13:4
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und
doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des
Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll
der Priester ihn verschließen sieben Tage
13:5
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie
er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der
Haut,
13:6
so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.
Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und
findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen
hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein
Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
13:7
Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom
Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum
andernmal vom Priester besehen,
13:8
wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind
weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen;
denn es ist gewiß Aussatz.
13:9
Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den
soll man zum Priester bringen.
13:10
Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist
an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im
Geschwür ist,
13:11
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches.
Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht
verschließen; denn er ist schon unrein.
13:12
Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die
ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem
Priester vor Augen sein mag,
13:13
wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz
das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein
urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er
ist rein.
13:14
Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird,
so ist er unrein.
13:15
Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn
unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist
gewiß Aussatz.
13:16
Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt
sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
13:17
Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in
Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.
13:18
Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder
heilt,
13:19
darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder
rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
13:20
Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist
denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er
ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der
Drüse geworden.
13:21
Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß
sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist
verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
13:22
Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen;
denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
13:23
Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht
weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll
ihn rein urteilen.
13:24
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das
Brandmal weißrötlich oder weiß ist
13:25
und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß
verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere
Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum
soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
13:26
Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am
Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn
die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben
Tage verschließen;
13:27
und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's
weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es
ist Aussatz.
13:28
Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht
weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's
ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein
urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
13:29
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal
hat
13:30
und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen
der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst
golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein
aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
13:31
Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer
anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist,
soll er denselben sieben Tage verschließen.
13:32
Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der
Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und
das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
13:33
soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere;
und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.
13:34
Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß
der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen
ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein
sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
13:35
Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein
gesprochen ist,
13:36
und der Priester besieht und findet, daß der Grind also
weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach
fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.
13:37
Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar
daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum
soll ihn der Priester rein sprechen.
13:38
Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas
eiterweiß ist
13:39
und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß
schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und
er ist rein.
13:40
Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird,
der ist rein.
13:41
Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so
ist er rein.
13:42
Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes
oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am
Kahlkopf aufgegangen.
13:43
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß
ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder
am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,
13:44
so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn
unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
13:45
Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und
das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein,
unrein!
13:46
Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein
wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
13:47
Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen
oder leinen,
13:48
am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder
an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
13:49
und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am
Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding,
das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes;
darum soll's der Priester besehen.
13:50
Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben
Tage.
13:51
Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat
weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder
an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender
Aussatz, und es ist unrein.
13:52
Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den
Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin
solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll
es mit Feuer verbrennen.
13:53
Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht
weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder
an allerlei Fellwerk,
13:54
so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches
Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage.
13:55
Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen
ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch
nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit
Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn
oder hinten schäbig gemacht.
13:56
Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist
nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell,
von Aufzug oder vom Eintrag.
13:57
Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag
oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das
mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.
13:58
Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei
Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll
man zum andernmal waschen, so ist's rein.
13:59
Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern,
sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und
allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
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