Das dritte Buch Mose
Kapitel 7
7:1
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges
ist es.
7:2
An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man
auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar
umhersprengen.
7:3
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett,
welches das Eingeweide bedeckt,
7:4
die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden,
und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
7:5
Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem
HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
7:6
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an
heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
7:7
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller
beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester
gehören, der dadurch versöhnt.
7:8
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des
Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
7:9
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in
der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es
opfert.
7:10
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist,
soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
7:11
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN
opfert.
7:12
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte
Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl
bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
7:13
Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten
Brot mit ihrem Lob-und Dankopfer,
7:14
und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern,
und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers
sprengt.
7:15
Und das Fleisch ihres Lob-und Dankopfers soll desselben
Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts
übriggelassen werden bis an den Morgen.
7:16
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es
desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber
etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
7:17
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage,
soll mit Feuer verbrannt werden.
7:18
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten
Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es
geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern
es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die
ist einer Missetat schuldig.
7:19
Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll
nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines
Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
7:20
Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers,
das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die
wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
7:21
Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein
unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist,
und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die
wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
7:22
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
7:23
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett
essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
7:24
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht
euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
7:25
Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN
Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem
Volk.
7:26
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von
Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
7:27
Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll
ausgerottet werden von ihrem Volk.
7:28
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
7:29
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein
Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem
HERRN gehört.
7:30
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des
HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie
ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
7:31
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber
die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
7:32
Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur
Hebe von ihren Dankopfern.
7:33
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer
opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem
Teil.
7:34
Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen
von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem
Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
7:35
Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern
des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu
sein dem HERRN,
7:36
die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen
gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht
allen ihren Nachkommen.
7:37
Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des
Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
7:38
das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages,
da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem
HERRN in der Wüste Sinai.
Bibel | Suche |