Das dritte Buch Mose
Kapitel 12
12:1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12:2
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib
empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein
sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
12:3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut
beschneiden.
12:4
Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer
Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum
soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
12:5
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein
sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll
sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
12:6
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder
für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum
Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer
dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
12:7
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird
sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein
Knäblein oder Mägdlein gebiert.
12:8
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei
Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die
andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie
rein werde.
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