Das fünfte Buch Mose
Kapitel 21
21:1
Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der
HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde
und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,
21:2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem
Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen.
21:3
Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge
Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die
noch nicht am Joch gezogen hat,
21:4
und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder
bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals
brechen.
21:5
Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der
HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in
seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und
alle Schäden gerichtet werden.
21:6
Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem
Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im
Grunde der Hals gebrochen ist,
21:7
und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut
nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen.
21:8
Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast;
lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden
sie über dem Blut versöhnt sein.
21:9
Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust,
was recht ist vor den Augen des HERRN.
21:10
Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der
HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre
Gefangenen wegführst,
21:11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast
Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,
21:12
so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und
ihre Nägel beschneiden
21:13
und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie
sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater
und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß
sie dein Weib sein.
21:14
Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie
gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch
versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.
21:15
Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine,
die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die
unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist,
21:16
und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile,
so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn
machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,
21:17
sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn
erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden
ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der
Erstgeburt Recht ist sein.
21:18
Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat,
der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und,
wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
21:19
so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten
der Stadt führen und zu dem Tor des Orts,
21:20
und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist
eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und
ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.
21:21
So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe,
und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und
sich fürchte.
21:22
Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist,
und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
21:23
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben,
sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein
Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht
verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.
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